Rechtliche Neuerungen 2026 – Das sollten Sie wissen!

2026 wird ein entscheidendes Jahr für Webseitenbetreiber und Online-Händler in Deutschland und der EU. Neue gesetzliche Vorgaben erhöhen die Anforderungen an Transparenz, IT-Sicherheit und Verbraucherschutz deutlich. Besonders betroffen sind E-Commerce-Anbieter, Betreiber digitaler Dienste und Unternehmen mit vernetzten Produkten. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:

E-Commerce & Verbraucherrechte – Elektronischer Widerrufsbutton (ab 19. Juni 2026)

Online-Händler im B2C-Bereich müssen eine klare, funktionale Widerrufsmöglichkeit bereitstellen. Verbraucher sollen dadurch Verträge genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abschließen.
Wesentliche Anforderungen sind:
– Widerruf per Klick – ohne vorherigen Login
– zweistufige Bestätigung
– technisch zuverlässig und jederzeit erreichbar

Strenge Vorgaben für „Green Claims“ (ab September 2026)

Umweltbezogene Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie objektiv belegbar sind. Damit soll sogenanntes „Greenwashing“ verhindert werden:
– keine pauschalen Nachhaltigkeitsversprechen ohne Nachweis
– Zertifikate nur auf Basis anerkannter Zertifizierungssysteme
– vollständige Transparenz über Berechnungsgrundlagen
Greenwashing wird damit rechtlich riskant.

NIS-2-Richtlinie – verschärfte Durchsetzung 2026

Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen – 2026 beginnt die konsequente Kontrolle. Betroffen sind „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen, darunter auch viele digitale Dienstleister. Anforderungen:
– Risikomanagement
– Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
– technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

KI & Digitale Produkte – EU AI Act (ab August 2026)

Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz gelten neue Transparenzpflichten. Insbesondere Hochrisikosysteme unterliegen strengen Dokumentations- und Kontrollpflichten. Betroffen sind u. a.:
– Chatbots
– automatisch generierte Texte oder Bilder
– KI-gestützte Entscheidungsprozesse

Cyber Resilience Act – erste Pflichten ab September 2026

Hersteller und Vertreiber digitaler Produkte müssen Sicherheitsanforderungen über den gesamten Produktlebenszyklus erfüllen. Dazu gehören:
– sichere Softwarearchitektur
– kontinuierliche Sicherheitsupdates
– verpflichtende Schwachstellenmeldungen

Digitale Identitäten (bis Ende 2026)

EU-Mitgliedsstaaten müssen eine einheitliche Digital Identity Wallet bereitstellen. Diese ermöglicht neue Formen der sicheren Identifizierung und Authentifizierung auf Websites – mit erheblichen Auswirkungen auf Login-Prozesse und Identitätsprüfungen.

Modernisierung des Produkthaftungsrechts (bis 9. Dezember 2026)

Neue Haftungsregeln für fehlerhafte Produkte – auch für digitale Komponenten und Software. Online-Händler sollten ihre Lieferketten, Produktinformationen und Haftungsregelungen überprüfen.

Speicherung von IP-Adressen (geplant für 2026)

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Internetanbieter IP-Adressen zur Bekämpfung schwerster Kriminalität für drei Monate speichern müssen. Auch wenn sich die Regelung primär an Provider richtet, kann sie mittelbar Auswirkungen auf Datenschutz- und Informationspflichten haben.

Was Webseitenbetreiber jetzt konkret tun sollten:

  • Rechtstexte prüfen und aktualisieren
    AGB, Widerrufsbelehrung und Informationspflichten im Hinblick auf den elektronischen Widerrufsbutton überarbeiten.
  • Datenschutzerklärung anpassen
    Insbesondere im Zusammenhang mit dem Data Act und erweiterten Datenzugriffsrechten.
  • Marketing auditieren
    Green Claims systematisch prüfen und unbelegte Umweltversprechen entfernen.
  • IT- und Systemanpassungen einplanen
    Shop, ERP, CRM und Dokumentenmanagement frühzeitig an neue Anforderungen anpassen.
  • IT-Sicherheitsniveau erhöhen
    NIS-2-Anforderungen ernst nehmen – inklusive Dokumentation, Notfallplänen und Meldeprozessen.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind unverbindlich. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Bei Fragen zu einzelnen Punkten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.