Ab dem 28. Juni 2025 müssen Webseiten, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, vollständig barrierefrei gestaltet sein. Diese gesetzliche Regelung basiert auf der EU-Richtlinie über den „European Accessibility Act“ (EAA) und stellt sicher, dass digitale Inhalte für alle Menschen, unabhängig von möglichen Einschränkungen, zugänglich sind. Die Anforderungen betreffen nicht nur Unternehmen, die sich direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher richten, sondern können auch für B2B-Unternehmen relevant sein.
Viele Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie von der Regelung ausgenommen sind, weil sie ausschließlich im Business-to-Business-Bereich tätig sind. Doch das Gesetz sieht vor, dass auch dann eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit besteht, wenn bestimmte Bereiche der Unternehmenswebsite für Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich sind. Dies kann beispielsweise ein Karrierebereich sein, über den Bewerberinnen und Bewerber mit dem Unternehmen in Kontakt treten, oder eine allgemeine Kontaktseite für externe Anfragen. Sobald eine solche Schnittstelle zu Verbraucherinnen und Verbrauchern besteht, müssen die entsprechenden Inhalte den barrierefreien Standards entsprechen.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Webseiten konform zu den gesetzlichen Vorgaben zu gestalten. Unser Service umfasst eine umfassende Prüfung der bestehenden Website hinsichtlich der Barrierefreiheitsanforderungen sowie die anschließende Optimierung und Umgestaltung, um eine vollständige Compliance sicherzustellen. Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich Webdesign und unserer hohen Professionalität bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den individuellen Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden gerecht werden.
Setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten und die rechtlichen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen. Gemeinsam schaffen wir eine digitale Umgebung, die für alle Menschen zugänglich ist.
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*) Dieser Beitrag dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes dar.
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