Allgemeine Geschäftsbedingungen der ditho internet & media
Inh. Thorsten Redmann -Stand: 01. Januar 2013 – gültig ab 01. April 2013
- Geltungsbereich
Die ditho internet & media, Inh. Thorsten Redmann, Sitz: Schönfließer Str. 19, D-10439 Berlin (nachfolgend ditho genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
2. Vertragsgrundlagen
Sofern ditho ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit erforderlichen oder gewünschten Leistungsumfang und/oder Bedarf. Der Kunde trägt das alleinige Risiko dafür, daß die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen, Bedürfnissen und Anforderungen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens ditho wirksam.
3. Leistungspflichten
3.1
ditho gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ditho oder den Vertragspartnern von ditho liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen sind. Haftungsansprüche von Seiten des Kunden von ditho können von ditho mittelbar oder unmittelbar an seine Vertragspartner uneingeschränkt oder teilweise weiter gegeben werden. In diesem Falle sind Haftungsansprüche vom Kunden direkt an den jeweiligen Vertragspartner von ditho zu stellen, der auf Anfrage dem Kunden mitgeteilt werden kann.
3.2
ditho ist jederzeit, auch ohne gesonderte Zustimmung des Kunden, dazu berechtigt, um die dem Kunden zugesagten Leistungen zu halten, zu verbessern, zu optimieren oder diese Leitungen zu erhöhen, die Internetspeicherplätze (Webspace) und die Domains des Kunden auf einen anderen Server zu übertragen (Umzug der Internetpräsenz des Kunden). Dies gilt auch für Webserververträge. Hier ist ditho berechtigt die Daten und Domains des Kunden auf einen anderen Webserver oder in ein anderes Rechenzentrum zu übertragen, wenn dies von Seiten von ditho als notwendig erachtet wird. Dies gilt auch, wenn ditho aus vertragsrechtlichen Gründen mit seinem entsprechenden Vertragspartner (Provider) einen Serverwechsel vornehmen muß, ditho zu einem anderen Provider wechselt oder aber der aktuelle Server (Webspace) mehrfach Fehler oder Ausfälle gezeigt hat. Im letzteren Fall ist ditho zur Abwendung von weiterem Schaden und zur Einhaltung zugesagter Eigenschaften (siehe 3.1) sogar angehalten, einen entsprechenden neuen Server einzurichten. Der Kunde hat Server- und Domainwechsel aus vorgenannten Gründen zu akzeptieren. ditho übernimmt alle dabei anfallenden Kosten für diesen Umzug und garantiert die Lauffähigkeit der Präsenz auf dem neuen Serverplatz. Ausgenommen hiervon sind Leistungen und Programme, die nicht von ditho, sondern beispielsweise vom Kunden selbst oder von Dritten erbracht oder installiert wurden. Eventuelle Kosten für die Anpassung dieser Daten und Programme an den neuen Webspace oder Server sind vom Kunden selbst zu tragen. ditho wird den Kunden in jedem Fall rechtzeitig über einen bevorstehenden Speicherplatzumzug (Webspace- oder Severumzug) informieren.
3.3
ditho erstellt seine Leistungen nach den von ditho für erforderlich oder sinnvoll erachteten Mitteln, Softwareprodukten oder Applikationen bzw. Programmiermethoden u. Programmiersprachen. Soweit mit dem Kunden hiervon abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, werden die entsprechenden Bestandteile mit „Durchführung von ditho “ oder einer seiner Geschäftspartner gekennzeichnet. ditho ist berechtigt, für die Umsetzung der vom Kunden vorgegebenen bzw. in Auftrag gegebenen Leistungen Softwareprodukte, Applikationen oder Fremdprodukte Dritter mit einzubinden, sofern dies zur Realisierung des Kundenauftrages von ditho für notwendig erachtet wird. Hierbei ist ditho berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden auch an Dritte weiterzugeben, sofern dies für die Ausführung des Auftrages erforderlich ist. Die Leistung von ditho gilt als erbracht, wenn die Internetpräsenz bzw. die in vom Kunden in Auftrag gegebene(n) Leistung(en) online sind bzw. über das Internet abrufbar sind oder entsprechend dem Auftrag vom Kunden genutzt werden können oder diesem übermittelt oder ausgehändigt wurden. Die Kompatibilität mit bereits beim Kunden installierten Programmen, Internetpräsenzen, Modulen oder sonstigen Applikationen und Anwendungen ist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht geschuldet. ditho ist, auch wenn die Installation als solche von ditho erbracht wird, nicht verpflichtet, die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die gelieferte Software oder Präsenz zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von ditho bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von ditho, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
3.4
Der Leistungsumfang für Chat- und FTP-Datenverkehr (Traffic) ist begrenzt auf 10% der in den jeweiligen Tarifen ausgewiesenen freien Datenübertragungsmengen. Bei Tarifen, die kein Trafficlimit erhalten, beträgt der Leistungsumfang für Chat- und FTP-Datenverkehr maximal 10 GB pro Monat. Innerhalb eines bei ditho gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von sich selbst sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt.
3.5
Für von ditho erstellte Internetpräsenzen (Homepages) sowie für sämtliche über das Internet genutzte Anwendungen erhält der Kunde das uneingeschränkte Nutzungsrecht dieser von ditho erbrachten Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn diese Programme und Leistungen auf ditho fremden Internetspeicherplätzen oder Webservern eingesetzt werden, wenn diese Speicherplätze oder Server im Besitzt des Kunden sind oder von diesem angemietet wurden. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, die von ditho erbrachten Leistungen auf anderen Servern oder Speicherplätzen oder innerhalb anderer Internetpräsenzen einzusetzen. Ditho erbringt seine Leistungen, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, für jeweils eine Präsenz bzw. eine Nutzung. Das bedeutet, dass die von ditho erbrachten Leistungen, Programme oder Internetpräsenzen oder Homepageteile nur jeweils einmal eingesetzt bzw. genutzt werden dürfen. Beabsichtigt der Kunde die Nutzung in unterschiedlichen Präsenzen oder beabsichtigt der Kunde eine Mehrfachnutzung, so ist dies nur gegen Zahlung einer entsprechenden und von ditho festzulegenden Lizenzgebühr für jede weitere Nutzung gestattet. Für die Mehrfachnutzung ist das schriftliche Einverständnis von ditho erforderlich.
3.6 Es ist dem Kunden nicht gestattet Leistungen von ditho (Softwareprodukte, Internetanwendungen oder Internetpräsenzen sowie Applikationen oder Programmteile) weiter zu veräußern oder das Nutzungsrecht weiterzugeben oder auf Dritte zu übertragen. Leistungen werden von ditho ausschließlich für den Kunden erstellt. Insbesondere bei Internetanwendungen und Internetpräsenzen werden Programmierungen und andere Leistungen von ditho unabhängig von Namensrechten oder Domainnamen bzw. Domainrechten erbracht. Eine Weitergabe oder Veräußerung von Domains, deren Eigentümer der Kunde ist, beinhaltet das Recht, die von ditho für diese Domain erbrachten Leistungen ebenfalls weiterzugeben oder zu veräußern. Dies ist nur mit schriftlicher Genehmigung von ditho und gegen Zahlung einer entsprechenden von ditho zu bestimmenden Gebühr für den Wechsel des Lizenz- bzw. Nutzungsrechts gestattet.
3.7 Die von ditho erbrachten Leistungen inklusive aller eingebunden Komponenten bleiben auch nach Auslieferung oder Installation uneingeschränktes geistiges Eigentum von ditho. Der Kunde erhält gemäß seinem Auftrag die Leistungen/Programme zur Verfügung bzw. online gestellt, die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich sind. Quelldaten und Programmdateien, die zur Erstellung der Anwendung genutzt bzw. erstellt wurden, bleiben uneingeschränktes geistiges Eigentum und auch im Besitzt von ditho. Dies gilt insbesondere auch bei Adobe-FALSH Anwendungen. Der Kunde erhält hier nur die für die Darstellung oder Präsentation erforderlichen swf-Dateien. Die fla-Quelldateien werden dem Kunden nicht ausgehändigt. Im Einzelfall können diese gegen eine entsprechende Schutzgebühr dem Kunden übergeben werden. Sofern ditho zur Erbringung seiner Leistungen Fremdprodukte Dritter eingesetzt hat, bleiben diese Komponenten uneingeschränktes Eigentum der entsprechenden Dritten. Es gelten hier die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Rechtinhabers. Der Kunde ist berechtigt, zu Sicherungszwecken eine Kopie der von ditho erbrachten Leistungen offline zu erstellen, darf diese aber nicht anderweitig einsetzten, verwenden oder nutzen, als für den ursprünglich in Auftrag gegebenen Zweck bzw. für die ursprünglich angegebene Domain (Internetpräsenz/URL). Auch eine Nutzung unter anderer URL (Internetadresse) ist untersagt, auch dann, wenn die Domaineigner beider Adressen identisch sind. Zuwiderhandlungen stellen eine Urheberrechtsverletzung dar und werden von ditho straf- und zivilrechtlich verfolgt.
4. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
4.1
Domains (Internetadressen) werden entsprechend dem Auftrag des Kunden von ditho bei den entsprechenden Registrierungsstellen (für .de-Domains die DENIC, www.denic.de) im Namen des Kunden registriert. Dieser wird dort als Domaineiger (Admin-C) für die entsprechende Domain eingetragen. Durch die Registrierung entsteht ein zusätzliches Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Registrar. Mit seinem Auftrag zur Domainregistrierung bevollmächtigt der Kunde ditho ausdrücklich mit dem Abschluss dieses Vertrages im Namen des Kunden. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains wird ditho im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC oder einer anderen zuständigen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. ditho hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. ditho übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den vom Kunden beantragte Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
4.2
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domains keine Rechte Dritter, insbesondere Namens- oder Schutzrechte Dritter, verletzen. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, dieser ditho, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen ausdrücklich frei.
4.3
Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, erkennt der Kunde an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten gemäß der in Übersetzung anhängenden Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, dass ditho die als lizensierte Registrierungsstellen beauftragten Dritten verpflichtet ist, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Kunde ditho gegenüber binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruches nachweist, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.
4.4
Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, ist während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, dass die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Kunden bindend ist.
4.5
Soweit .de-Domains Vertragsgegenstand sind, kommt ein Direktvertrag über die Registrierung der Domain durch Vermittlung von ditho und seinen Partnern zwischen dem Kunden und der DENIC eG zustande. Aus diesem Grunde gelten ergänzen die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste, die unter http://www.denic.de/DENICdb/domainreg/index.html zu finden sind.
4.6
Die Gebühren für Domainregistrierungen werden den Kunden jeweils für die Dauer einer Lauzeitperiode, in der Regel sind dies 12 Monate, in Ausnahmefällen kann eine Laufzeitperiode aber auch 24 und mehr Monate betragen, in Rechnung gestellt. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Laufzeitperiode, sofern der Aufraggeber oder der Domaineigner nicht zuvor mit einer Frist von drei Monaten den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat schriftlich per Briefpost oder Telefax zu erfolgen, da ditho auf Nachfrage durch die jeweilige Registrierungsstelle bei Kündigungen (Löschung der Registrierung) oder Providerwechseln nachweispflichtig ist. Im Falle einer Domainkündigung (Domainlöschung) oder im Falle eines Providerwechsels werden bereits geleistete Zahlungen der Registrierungsgebühren nicht zurückerstattet.
5. Abnahme, Eigentumsvorbehalt
5.1
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von ditho mit der Installation, der Übergabe bzw. Zusendung oder der Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
5.2
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware bzw. die erbrachten Leistungen uneingeschränktes Eigentum von ditho. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann ditho, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware oder die erbrachten Leistungen zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Sofern Domains oder Internetpräsenzen Vertragsgegenstand sind, ist ditho im Falle des Verzugs berechtigt, diese ganz oder teilweise zu sperren. Domains können von ditho im Falle des Verzuges nach einer Frist von 90 Tagen ab Eintritt des Verzugs gekündigt werden. Der Kunde verliert in diesem Fall sämtliche Rechte an der/den entsprechenden Domain(s).
6. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
6.1
Soweit dem Kunden von ditho ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an ditho zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber ditho internet & media bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
6.2
Der Kunde erhält bei Auftragsvergabe einer Internetpräsenz (auch Website od. Homepage) das uneingeschränkte und zeitlich unbefristete Nutzungsrecht an den durch ditho programmierten bzw. gestalteten Inhalten sowie allen von ditho verwendeten und eingesetzten Grafiken, Bildern und Audio- sowie Video-Dateien, sofern die Urheberrechte bei ditho liegen, für die bei Auftragsvergabe bestimmte und namentlich benannte Domain oder den benannten eindeutigen Verwendungszweck. Dies ist der Fall, sofern die vorgenannten Daten und Dateien von ditho oder einem seiner Erfüllungsgehilfen im Auftrage von ditho für den Kunden erstellt oder programmiert wurden. Insbesondere die Quelltexte dürfen jedoch vom Kunden oder von Dritten in keinem Fall verändert oder nachträglich bearbeitet werden, da dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. ditho ist auch bei Vertragsende nicht verpflichtet, die Quelltexte und Quelldateien an den Kunden herauszugeben. ditho verpflichtet sich lediglich dazu, dass die erstellte Homepage (Internet-Präsenz) zum Zeitpunkt des Auftragsendes lauffähig zur Verfügung steht. Als lauffähig gilt, wenn die Internet-Präsenz auf der zum Zeitpunkt des Vertragsendes aktuellen Version des Microsoft Internet Explorers aufrufbar und nutzbar ist. Sollte ditho einige oder alle HTML-Seiten einer Kunden-Internet-Präsenz aus Sicherheitsgründen verschlüsselt haben, so ist ditho nicht verpflichtet, unverschlüsselte Quelltexte der HTML-Seiten herauszugeben.
6.3
Sofern ditho in einer Kunden-Internet-Präsenz Anwendungen oder Angebote Dritter genutzt oder eingebunden hat, unabhängig davon, ob diese kostenlos oder kostenpflichtig sind, ist ab Vertragsende ausschließlich der Kunde für die Lauffähigkeit dieser Angebot innerhalb der von ditho erstellten Internet-Präsenz verantwortlich. ditho haftet in keinem Fall für nicht lauffähige Angebote Dritter oder für Einschränkungen der Lauffähigkeit der Kunden-Internet-Präsenz, die durch diese Angebote verursacht werden. Zudem ist ditho nach Vertragsende nicht verpflichtet, eventuelle fehlerhafte oder nicht mehr zur Verfügung stehende Angebote aus der Internet-Präsenz des Kunden zu entfernen, da mit dem Vertragsende auch jegliche Wartungs- und Pflegearbeiten der Internetpräsenz eingestellt werden. Der Kunde kann jedoch diese Pflege- bzw. Updateleistung auch nach Vertragsende von ditho ausführen lassen. Diese Arbeiten sind jedoch in jedem Fall kostenpflichtig.
6.4
Sofern ditho dem Kunden innerhalb seiner Internetpräsenz oder auf seinen EDV-Systemen die Nutzung ditho eigener Lizenzen im Rahmen eines laufenden Webhosting- (Miete eines Internetspeicherplatzes), eines Wedesignvertrages (Homepageprogrammierung und/oder –wartung/-aktulisierung) oder eines anderen zwischen dem Kunden und ditho bestehenden Vertragsverhältnisses einräumt, ermöglich oder gewährt hat, so sind bei Vertragsende diese Programme oder Programmteile von den entsprechenden Speicherplätzen des Kunden oder aus seiner/seinen Internetpräsenz(en) zu entfernen oder gegen eigene erworbene Lizenzen zu ersetzen. Der Kunde ist im Falle eines eigenen Lizenzerwerbs verpflichtet ditho den Nachweis über diesen Erwerb zu erbringen. Werden die Software oder die Programmteile nicht entfernt, so ist der Tatbestand der Urheberrechtsverletzung erfüllt und ditho ist berechtigt, entsprechenden Schadenersatz geltend zu machen. Insbesondere wird ditho jeden Anspruch von Seiten des entsprechenden Softwareherstellers oder Lizenzgebers an den Kunden uneingeschränkt weiterleiten. Ditho behält sich hier ausdrücklich rechtliche Schritte vor.
6.5
Sofern ditho Open-Source-Komponenten/Plug-Ins oder Open-Source-Programme oder entsprechende Programmteile einsetzt gelten die jeweiligen Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters und die GNU General Public License (http://www.gnu.org/licenses/gpl.txt). Der Kunde darf entsprechende Hinweise innerhalb der Quelltexte weder entfernen, noch verändern. Zudem weist ditho ausdrücklich darauf hin, daß durch den Einsatz von Open-Source-Software nicht automatisch auch deren einwandfreie Funktionalität gewährleistet wird, da ditho eine entsprechende Überprüfung aller Programmteile und aller Programmfunktionen nicht zuzumuten ist. Sollten während des Einsatzes von Open-Source-Software oder Open-Source-Komponenten beim Kunden Fehler innerhalb dieser Programme festgestellt werden, so ist eine Behebung der Fehler sowie über den Standardumfang hinausgehende Anpassung oder Individualprogrammierung für den Kunden kostenpflichtig und wird von ditho gegen optimale Berechnung gesondert erbracht. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ditho Fehler oder Änderungen von gelieferter, eingesetzter oder installierter Open-Source-Software oder entsprechender Komponenten/Plug-Ins kostenfrei behebt oder erbringt. Ditho schließt ausdrücklich jegliche Gewähr für die Funktionalität von entsprechender Software oder entsprechenden Programmen aus. Auch übernimmt ditho keine Haftung für Schäden, die aus Fehlern oder fehlerhafter Funktionalität von Open-Source-Software resultiert. Der Kunde erhält das Nutzungsrecht der von ditho eingesetzten Open-Source-Software entsprechend der jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbestimmungen.
7. Vertragsangebot, Vertragsschluß, Vertragsbeendigung
7.1
Ein Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch ditho oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
7.2
Webhostingverträge (Verträge über Internettarife und Internetspeicherplätze) und Servermietverträge sind nach einer Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten jeweils zum Ende des Folgemonats kündbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für Domainverträge gelten, sofern nicht anders angegeben, Laufzeiten von jeweils zwölf Monaten nach Registrierung. Domain Verträge verlängern sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn der Kunde dies nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigt. Sofern Domainverträge eine Vertragslaufzeit von vierundzwanzig Monaten haben, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere vierundzwanzig Monaten, wenn der Kunde nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigt. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle einer Kündigung wird ditho dem Kunden bereits vorgeleistete Zahlungen ab Wirksamkeit der Kündigung zurückerstatten. Eine Rückerstattung für Domaingebühren ist aber in jedem Fall ausgeschlossen. Darüber hinaus gilt Ziffer 7.7 entsprechend.
7.3
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für ditho insbesondere vor, wenn der Kunde bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät; der Kunde mit Tarif- oder Dienstleistungsrechnungen mehr als dreißig Kalendertage in Verzug gerät;
der Kunde bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als dreißig Kalendertage in Verzug gerät; der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 6.; 12.1, 12.2, 13.1 bzw. 13.4 geregelten Pflichten verstößt.
der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internetseiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 13.5 geregelten Anforderungen genügen.
7.4
Soweit der Kunde einen Servermietvertrag mit ditho abgeschlossen hat, ist er verpflichtet, den ihm zugewiesenen Server auf unberechtigten Zugriff jeder Art, auch über die Shell-Konsole, zu kontrollieren. Er kann gegen entsprechende gesonderte Berechnung entsprechend dem jeweiligen Aufwand ditho mit der Erledigung dieser Aufgaben betreuen. In jedem Fall aber gilt bei Überschreitung des Traffics, ob durch den Kunden bewusst verursacht oder aber durch unberechtigten Zugriff Dritter (z.B. durch Hackerangriffe) ist ausschließlich der Kunde haftbar. Er verpflichtet sich in einem solchen Fall die entstehenden Mehrkosten uneingeschränkt zu tragen. ditho wird in diesem Fall nur die tatsächlich entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Derzeit sind dies bis zu 2,95 € (in Worten: viereuroundfünfundneunzig) je angefangenem Gigabyte. Der Preis ist abhängig von dem jeweiligen Vertragspartner von ditho.
7.5
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.6
Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens vierzehn Tage nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist ditho berechtigt, die Domain an den entsprechenden Registrar zur Neuregistrierung zurückzugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden an der Domain, die sich aus der Registrierung ergeben.
8. Preise und Zahlung
8.1
ditho ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn ditho innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht. ditho wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Die Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall ist ditho berechtigt, Zinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu verlangen und die entsprechende Internetpräsenz und die Domains des Kunden zu sperren. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Wiederverkäufer ist. In diesen Fall werden die Präsenzen und Leistungen des Kunden und dessen Endkunden komplett gesperrt. Eine Sperrung umfasst alle Präsenzen und damit zusammenhängenden Leistungen, insbesondere auch E-Mail-Konten und den E-Mail-Verkehr. Die automatisch erfolgende Sperrung und die ebenfalls automatische Entsperrung werden dem Kunden mit einer Aufwandspauschale von jeweils neunundvierzig Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Erst nach Zahlung der offenen Posten und der Gebühr für die Sperrung/Entsperrung werden die Domains und die Leistungen wieder frei geschaltet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer eventuellen Sperrung die auf dem Server hinterlegten Daten ganz oder teilweise unwiderruflich gelöscht werden können. ditho haftet in einem solchen Fall nicht für einen Verlust der Daten, da der Kunde zur Sicherung der auf dem Server befindlichen Daten selbst verantwortlich ist und diese regelmäßig durchzuführen hat. Dies gilt ausdrücklich auch für Daten, die von ditho im Auftrage des Kunden auf dessen Internetspeicherplatz oder Internetserver installiert oder gespeichert wurden.
8.2
Gerät der Kunde mit einer Rechnung in Zahlungsverzug (30 Tage ab Rechnungsdatum) ist ditho berechtigt, die Internetpräsenz sowie alle anderen Leistungen, die ditho dem Kunden bereitstellt oder bereitgestellt hat zu sperren. Dies gilt insbesondere für Webhostingverträge (Tarifverträge) und Webdesignverträge (Verträge über Homepagegestaltung/-programmierung). Dabei ist es nicht relevant, ob die in der im Verzug befindliche Rechnung sich unmittelbar oder mittelbar auf Tarifleistungen oder Webdesignleistungen bezieht. ditho ist bei jedem eingetretenen Verzug berechtigt sämtliche Leistungen des Kunden zu sperren und weitere Lieferungen/Leistungen zu verweigern. Erst nach Zahlungseingang und Gutschrift auf dem Konto von ditho sind schnellstmöglich die gesperrten Leistungen wieder freizugeben. Dies geschieht aufgrund automatisierter Verfahren in der Regel innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden.
8.3
ditho internet & media stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Domaingebühren, Webhostinggebühren und Servergebühren werden grundsätzlich im voraus berechnet. Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung rein netto Kasse zur Zahlung fällig. Sollten Gebühren für eine Domain (URL) oder des damit verbundenen gebuchten Webhostings nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen nach Rechnungsstellung nicht beglichen werden, so ist ditho berechtigt, die Domain an Dritte ungeachtet eventueller Schutzrechte zu veräußern. Vom erzielten Erlös wird ditho die noch offenen Rechnungen des Kunden sowie zuzüglich eine Aufwandspauschale für die Veräußerung der Domain in Höhe von € 99,– (neunundneunzig Euro) einbehalten. Die Einnahme aus dem Verkauf der Domain, abzüglich der vorgenannten Kosten/Gebühren, wird dem Kunden dann innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zahlungseingang bei ditho überwiesen. Mit Durchführung des Verkaufs endet der Vertrag zwischen ditho und dem Kunden bezüglich der veräußerten Domain.
8.4
ditho ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
8.5
Gegen Forderungen von ditho kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
8.6
Die Preisauszeichnung auf der Homepage und in allen anderen Publikationen, Dokumenten und Leistungsbeschreibungen erfolgt in EURO (EUR). Die Rechnungsstellung erfolgt bis zum 31.10.2001 in Deutsche Mark (DM), ab 01.11.2001 automatisch in EUR. Es wird zu dem gesetzlich festgelegten Umrechnungskurs von 1 EUR = 1,95583 DEM umgerechnet. Übliche und technisch bedingte Rundungsdifferenzen können auftreten und sind vom Kunden zu akzeptieren.
8.7
Wir weisen auf das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 01.05.2000 hin, nachdem mit Ablauf einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bei Nichtzahlung der Kunde sich automatisch in Zahlungsverzug befindet.
9. Gewährleistung
9.1
Im Rahmen der Gewährleistung kann ditho internet & media Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von ditho internet & media über, soweit die entsprechenden Gegenstände im Eigentum von ditho internet & media stehen oder vor deren Einbau standen.
9.2
Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
9.3
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert ditho internet & media kostenlos Ersatz. ditho internet & media ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. ditho internet & media ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei ditho internet & media auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
9.4
Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
9.5
Der Kunde hat ditho internet & media bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
9.6
Bei Nutzung der von ditho zur Verfügung gestellten Online-Konfigurationstools durch den Kunden oder ditho-Partner gelten die entsprechenden zusätzlichen Nutzungsbedingungen des Konfigurationstools. Mit der Nutzung des Tools erkennt der User diese uneingeschränkt an.
10. Rechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich bei Vertragsabschluss Rechte Dritter uneingeschränkt zu wahren und sowohl die Registrierung von Domains, als auch die Gestaltung von Inhalten seiner Internetpräsenz(en) entsprechend vorzunehmen. ditho internet & media haftet in keinem Fall für die auf seinen Webservern oder dem Kunden vermieteten oder überlassenen Webspace (Speicherplatz) gespeicherten Daten. Der Kunde ist uneingeschränkt allein verantwortlich für die Inhalte seiner Internetpräsenzen. Im Falle von Ansprüchen aufgrund Verletzung von Schutzrechten oder Rechte Dritter ist der Kunde bzw. der Domaineigner (Admin-c) alleiniger Ansprechpartner. Dieser haftet auch in allen Fällen uneingeschränkt für Ansprüche, die aus diesen Verletzungen hervorgehen.
11. Haftung
11.1
Für Schäden haftet ditho nur dann, wenn ditho oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ditho oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von ditho auf solche typische Schäden begrenzt, die für ditho zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
11.2
Die Haftung von ditho wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
11.3
In jedem Fall ist die Haftung von ditho beschränkt auf einen Betrag von 2.500 EURO (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) pro Schadenfall.
12. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
12.1
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt ditho von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.
12.2
Der Kunde darf durch die Internetpräsenz sowie dort eingebundene Inhalte (Banner, Grafiken, Links usw.) nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100,00 (in Worten: fünftausendeinhundert Euro).
12.3
ditho ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 12.2 oder 13.5 unzulässig sind, ist ditho berechtigt, die entsprechende Internet-Seite zu sperren. ditho wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
13. Pflichten des Kunden
13.1
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, ditho jeweils unverzüglich über Änderungen dieser Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von ditho binnen sieben Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere IP-Adressen des primären und sekundären Mailservers einschließlich der Namen dieser Server; Name und postalische Anschrift des Kunden; E-Mail-Adressen sowie Telefon- und Telefax-Nummer der jeweiligen technischen Ansprechpartners; Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners.
13.2
Der Kunde hat in seiner POP3-Box eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von maximal drei Wochen abzurufen. ditho behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Fragt der Kunde seine E-Mail-Postfächer nicht regelmäßig ab, so ist ditho dazu berechtigt, aus Kapazitätsgründen und um einer Überlastung der entsprechenden Server die eingegangenen E-Mails automatisch alle vier Wochen oder bei Überschreitung des dem Kunden zugesagten Speicherplatzes unwiderruflich zu löschen.
13.3
Der Kunde verpflichtet sich, von ditho zum Zwecke des Zugang zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und ditho unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt oder die berechtige Annahme hat, dass unbefugten Dritten das Passwort oder entsprechende Zugangsdaten bekannt sind. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber ditho bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden nennen, gelten gegenüber ditho widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter bzw. Zugangsdaten Leistungen von ditho nutzen, haftet der Kunde gegenüber ditho auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Webservern von ditho oder dessen Vertragspartnern abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde ditho mit der Durchführung entsprechender Leistungen beauftragt. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von ditho erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann oder eine Lauffähigkeit und der Nutzung unmöglich machen kann.
13.4
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails zu versenden, die Werbung enthalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“).
13.5
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. ditho ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. ditho wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. ditho wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde ditho internet & media nachweist, daß die Seiten und so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.
13.6
Sofern die Internetpräsenz im Auftrage des Kunden erstellt wird (Programmierleistungen), ist ditho berechtigt, dies wahlweise durch einen Hinweis auf der ersten (Index-Startseite) oder der folgenden oder auch dauerhaft auf allen Seiten durch die Einblendung eines entsprechenden Hinweises oder einer entsprechenden Grafik zu vermerken. Dieser Vermerk auf den Urheber und dessen Rechte der erstellten Seiten und Inhalte wird mit dem Vermerk „© ditho internet & media – berlin“ oder dem Hinweis „designed and hosted by ditho“ oder einem vergleichbaren Hinweis dargestellt. Dieser Vermerk bzw. Hinweis kann durch ditho mit einem Link zur Homepage von ditho versehen werden, der bei Aufruf die entsprechende Internetseite in einem neuen Fenster öffnet. Zusätzlich ist ditho je nach Art der Leistungen, die ditho für den Kunden erbringt, als ausführendes Unternehmen namentlich und mit Link auf die Homepage von ditho zu nennen. Dies gilt grundsätzlich als vereinbart und kann nur durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
14. Datenschutz
14.1
ditho weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. ditho weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten wie Anschrift, Telefon- oder Telefaxnummer sowie E-Mail-Adressen im Internet veröffentlicht werden, für Domains mit der Endung .de in der Datenbank der DENIC (www.denic.de) und dort von jedermann abrufbar und einsehbar sind. Dies gilt auch für Domains mit anderen Endungen, die dann in den entsprechenden Datenbanken der jeweiligen Registrierungsstellen (Bsp. Für .de-Domains: DENIC – www.denic.de) durch jedermann im Internet eingesehen werden können.
14.2
ditho ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist. ditho wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.
14.3
ditho weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. ditho weißt explizit darauf hin, dass vorgenannter Hinweis sich auch für speziell gesicherte Seiten oder Internetpräsenzen (SSL-verschlüsselte Seiten oder SSL-verschlüsselten E-Mai-Verkehr) gilt.
15. Außerordentliche Vereinbarung
15.1
Es wird zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart, dass ditho bei Zahlungsverzug berechtigt ist, die Freigabe und Erreichbarkeit von Domainnamen und Internetpräsenzen und Webservern solange zu verweigern, bis alle Zahlungen des Kunden restlos beglichen wurden. Dieses Recht betrifft alle Präsenzen des Kunden sowie alle in Verbindung mit dem Kunden bestehenden Domains sowie sämtliche durch ditho zu erbringenden Leistungen und nicht nur die durch die offenen Posten oder Zahlungsrückstände direkt betroffenen Präsenzen oder Domains. Das Recht des Kunden auf Domainfreigabe, beispielsweise durch KK (Domainübernahme durch Providerwechsel oder Domaineignerwechsel) bleibt bis zur vollständigen Zahlung offener Posten ausdrücklich außer Kraft gesetzt. Die Vertragsparteien erklären sich bei Vertragsabschluss mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden.
15.2
Es gilt unter den Vertragsparteien insbesondere die in Punkt 8.2 aufgeführte Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Sperrung von Tarifen und Leistungen als vereinbart.
16. Datennutzung zu Werbezwecken
ditho ist berechtigt, im Falle einer Kontaktaufnahme des Users über eine der von ditho betriebenen Internetseiten oder im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und ditho die vom Kunden oder dem Internetuser bei ditho gespeicherten Daten zu Werbezwecken der ditho internet & media – berlin oder deren Partner per E-Mail, Post, Telefax oder SMS zu verwenden. Dies gilt auch dann, wenn laufende Verträge gekündigt oder beendet wurden. Der Kunde kann dies jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf bedarf der Schriftform.
17. Schlussabstimmungen
17.1
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Berlin. Für die von ditho internet & media auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
17.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.