Bereits seit November 2024 erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen in Deutschland eine neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Die Einführung der W-IdNr. basiert auf einer offiziellen Bekanntmachung und wird zunehmend in verschiedenen Bereichen als verpflichtende Angabe erforderlich sein. Wichtig ist zu bemerken, dass Unternehmen mit bestehender USt-IdNr. keine gesonderte Mitteilung erhalten! Die Verwendung der W-IdNr. ist ab sofort Pflicht. Es bestehen keine Übergangsfristen, weshalb betroffene Formulare und Bescheinigungen zeitnah aktualisiert werden müssen.
Die Angabe der neuen W-IdNr. muss gemäß §5 Abs. 1 Nr. 6 TMG auch im Impressum einer Homepage angegeben werden. Es besteht also grundsätzlich Handlungsbedarf für alle Inhaberinnen und Inhaber gewerblicher Webseiten. Eine verpflichtende Angabe zur Angabe der W-IdNr. Auf Rechnungsformularen besteht aktuell nicht. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass mittelfristig eine solche Verpflichtung besteht.
*)Diese unverbindliche Mitteilung dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes dar.
Comments are closed.